buchführung1 :: lohn & gehalt :: büro & organisation :: spezialitäten :: über mich

home :: impressum & kontakt :: news & links :: start

english review



buchführung1
 

WER
WIE
WAS
WARUM
WIEVIEL

 

 

 

WER

   
Ihr Unternehmen!
Egal, ob Sie Ihr Unternehmen als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft führen. Nach dem Handelsgesetzbuch bzw. steuerrechtlichen Vorgaben, sind Sie entweder verpflichtet die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung (GOB) oder aber bestimmte steuerliche Aufzeichnungspflichten einzuhalten. Ich übernehme hierbei das sogenannte "Buchen laufender Geschäftsvorfälle" für Sie, unabhängig davon, ob Sie am Ende des Jahres eine Bilanz oder ob Sie eine "einfache Gewinnermittlung", sogenannte "Einnahme-Überschuß-Rechnung" im Sinne des Einkommensteuergesetzes erstellen müssen.
   

WIE top

Ich verwende eine aktuelle, zertifizierte und geprüfte Buchhaltungssoftware, die GOB geprüft ist und den Anforderungen einer modernen Buchhaltungssoftware gerecht wird. Die Software verfügt über eine sogenannte "DATEV-Schnittstelle", die es problemlos ermöglicht, Ihrem Steuerberater alle Daten für die Bilanzerstellung bzw. Erstellung der Einnahme-Überschußrechnung zu übermitteln. Eine reibungslose Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist also weiterhin möglich!

Auf Wunsch führe ich die Buchungen auch in Ihrem Hause aus und bereite Sie für die Übermittlung an Ihren Steuerberater auf.
   

WAS top

Auf dem Gebiet der allgemeinen Buchhaltung führe ich die nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten aus. Dies ist
    die Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), d.h.
    • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- und Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen getrennt nach Konten usw.)
    • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
    • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters nach einem vom Steuerberater aufgestelltem Kontorahmen
    • technische Zusammenstellung der Jahresabschlußzahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht Aufstellung des JAhresabschlusses)
    • steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse
   

WARUM top

Weil Sie unzufrieden sind mit dem IST-Zustand. Sie verwenden mehr Ihrer Zeit für Ihre Buchführung, als Sie eigentlich aufwenden können und damit zuwenig Zeit zur eigentlichen Umsatzerzielung? Sie wissen zuwenig über Buchführung, als das Sie es selber machen können. Sie möchten Ihre Buchführung kostengünstig und schnell erledigt haben. Es gibt viele Gründe, warum Sie mich beauftragen können, lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
   

WIEVIELtop

   

Die Vergütung meiner Tätigkeit hängt natürlich vom Umfang und Ausmass der mir gestellten Aufgabe ab.
Häufig berechnen Buchführungshelfer eine Gebühr pro Buchungssatz. In Ausnahmefällen neige auch ich dazu. Ich bevorzuge es jedoch, auf Basis Ihrer Unternehmensanforderungen eine Pauschalvereinbarung mit Ihnen zu schliessen. So sind die Kosten für Sie planbar und die üblichen Schwankungen im Buchungsaufkommen müssen nicht extra berechnet werden. Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch wie eine Pauschalvereinbarung in Ihrem Fall aussehen würde.



1Rechtlicher Hinweis: Mein Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen beschränkt sich auf die folgenden nach den § 6 Abs. 3 und 4 StBerG zugelassenen Tätigkeiten: Buchen laufender Geschäftsvorfälle und (voraussichtlich ab 2007) die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.

 

Illustrationen
© geisler

 

 
     

   © 2006 by sandra geisler •  sg@sollundhaben24.de